BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 31a Baustellendatenbank
Literatur
Medek, Sozialbetrug – Maßnahmen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), in Wiesinger, Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft (2015), 123; Wiesinger, Mindestlohnbestimmungen für den Bieter. Die vergaberechtlichen Auswirkungen des ASRÄG 2014 und des SBBG, ZVB 2015/106, 373; Wiesinger, Die Haftung für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern nichtgemeldeter Subunternehmer bei öffentlichen Aufträgen, RPA 2016, 199; Wiesinger, BVergG 2018: Die BUAK-Baustellendatenbank und ihre Bedeutung für das Vergaberecht, ZVB 2018/80, 304.
Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452
36. § 31a Abs. 1 Z 2 lautet:
„2. die von Auftraggebern nach § 367 Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), BGBl. I Nr. 65/2018, zu Baustellen zu meldenden Daten;“
37. In § 31a Abs. 1 wird der Punkt am Ende der Z 3 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 4 angefügt:
„4. folgende freiwillig von Auftraggebern gemeldete Daten
Name, Anschrift, Befugnis(se) oder Unternehmensgegenstand des Auftragnehmers;
Auftragssumme, Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes, Ausführungsort und voraussichtlichen Ausführungsbeginn sowie voraussichtliche Ausführungsdauer des Bauauftrages;
Name, Anschrift, Befugnis(se) oder Unternehmensgegenstand der bei der Ausführung de...