BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 3b Unabdingbarkeit
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Geltungsbereich | ||
II. | Verhältnis zu anderen Rechtsquellen | ||
A. | Verhältnis zu anderen Gesetzen | ||
B. | Verhältnis zu Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen |
I. Geltungsbereich
1
Das BUAG sah früher in § 13 eine Unabdingbarkeitsbestimmung für den Sachbereich Urlaub und in § 13h eine für den Sachbereich Abfertigung vor. Mit der Nov BGBl I 2011/51 hat der Gesetzgeber – um die Systematik zu verbessern – die Bestimmung zur Unabdingbarkeit in den ebenfalls mit jener Nov geschaffenen Allgemeinen Teil („Geltungsbereich und Allgemeine Grundsätze“) verschoben.
Die Bestimmungen zur Unabdingbarkeit gelten damit für alle Sachbereiche.
II. Verhältnis zu anderen Rechtsquellen
A. Verhältnis zu anderen Gesetzen
2
Das BUAG ist lex specialis zu zahlreichen anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, was aus den Geltungsbereichsbestimmungen (des BUAG oder der anderen Gesetze) iaR auch klar hervorgeht. Folgende Gesetze sind auf Arbeitsverhältnisse, die dem BUAG unterliegen, nicht oder nur teilweise anwendbar:
Urlaubsgesetz BGBl 1976/390 (§ 1 Abs 2 Z 6 UrlG); die Bestimmungen des Abschnitts 2 betreffend die Pflegefreistellung sind allerdin...