BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 24 Arbeitnehmerinformation
Literatur
Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006); Medek, Sozialbetrug – Maßnahmen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), in Wiesinger, Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft (2015), 123; Pfeil/Jahnel, Information von ArbeitnehmerInnen über festgestellte Unterentlohnung, DRdA 2016, 75.
Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452
30. In § 24 Z 3 wird die Zitierung „§ 7h Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993“ durch „§ 15 LSD-BG“ ersetzt.
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
Das BArbUG 1957 (BGBl 1957/128) sah für die Verwaltung des Urlaubsanspruchs ein Urlaubsbuch vor, in das Urlaubsmarken physisch zu kleben waren. Zwar hatte der AG dieses zu verwalten, doch hatte der AN ein Einsichtsrecht, womit er nach vollziehen konnte, ob der AG die entsprechenden Leistungen, die er nach dem BArbUG 1957 zu entrichten hatte, auch tatsächlich geleistet hatte (§§ 11, 12 BArbUG 1957).
Infolge einer Umstellung auf eine elektronische Verwaltung kannte das BArbUG seit 1966 das Urlaubsbuch nicht mehr, sondern führte an seiner Stelle eine Urlaubskarte ein (§ 11 BArbUG idFd Nov BGBl 1966/68). Das BArbUG 1972 (BGBl 1972/414) überna...