BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 23a Baustellenkontrolle
Literatur
Medek, Sozialbetrug – Maßnahmen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), in Wiesinger, Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft (2015), 123; Medek, Kontrollablauf bei BUAK-Baustellenkontrollen. Ein Bericht aus der Praxis, bauaktuell 2016, 204.
Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452
26. In § 23a Abs. 1 wird nach der Wortfolge „zu betreten“ die Wortfolge „und die Kontrollmaßnahmen zu Beweiszwecken zu dokumentieren“ eingefügt.
27. § 23a Abs. 3 dritter Satz lautet:
„Der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter ist verpflichtet, den Bediensteten der Urlaubs- und Abfertigungskasse die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in die erforderlichen Unterlagen zu gewähren und die Anfertigung von Ablichtungen dieser Unterlagen zu gestatten.“
28. In § 23a Abs. 3 vorletzter Satz wird die Zitierung „§ 7d AVRAG“ durch „§ 22 LSD-BG“ ersetzt.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Systematische Stellung der Bestimmung | ||
II. | Baustellenkontrolle | ||
A. | Anwendungsbereich | ||
B. | Formale Bestimmungen | ||
C. | Inhalt der Kontrolle | ||
III. | Rechtsfolgen der Verweigerung der Baustellenkontrolle |
I. Systematische Stellung der Bestimmung
1
Während § 23 die Kontrolle der Lohnaufzeichnungen im ...