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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 23a Baustellenkontrolle

Christoph Wiesinger

Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452

26. In § 23a Abs. 1 wird nach der Wortfolge „zu betreten“ die Wortfolge „und die Kontrollmaßnahmen zu Beweiszwecken zu dokumentieren“ eingefügt.

27. § 23a Abs. 3 dritter Satz lautet:

„Der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter ist verpflichtet, den Bediensteten der Urlaubs- und Abfertigungskasse die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in die erforderlichen Unterlagen zu gewähren und die Anfertigung von Ablichtungen dieser Unterlagen zu gestatten.“

28. In § 23a Abs. 3 vorletzter Satz wird die Zitierung§ 7d AVRAGdurch§ 22 LSD-BGersetzt.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Systematische Stellung der Bestimmung
1
II.
Baustellenkontrolle
A.
Anwendungsbereich
25
B.
Formale Bestimmungen
69
C.
Inhalt der Kontrolle
1013
III.
Rechtsfolgen der Verweigerung der Baustellenkontrolle

I. Systematische Stellung der Bestimmung

1

Während § 23 die Kontrolle der Lohnaufzeichnungen im ...

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