zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 23 Lohnaufzeichnungen

Christoph Wiesinger

Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452

25. In § 23 Abs. 2 letzter Satz wird die Zitierung§ 7d des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993“ durch§ 22 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), BGBl. I Nr. 44/2016“ ersetzt.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Systematische Stellung
1
II.
Einsichtsrechte
A.
Einsichtsrechte der BUAK
1.
Einsicht in Lohnunterlagen
a)
Einsichtsrechte nach dem BUAG
24
b)
Einsichtsrechte nach dem LSD-BG
57
2.
Einsicht in weitere Unterlagen
8, 9
B.
Weitere Einsichtsrechte
10, 11
III.
Rechtsfolgen der Einsichtsverweigerung
1214

I. Systematische Stellung

1

Während § 23a die Kontrolle von Arbeitsverhältnissen auf Baustellen im Zeitpunkt der Arbeitsleistung normiert, regelt § 23 die Einsichtsrechte in Unterlagen auf anderen Orten als Baustellen, um die korrekte Abwicklung der Bestimmungen des BUAG zu prüfen.

Das Einsichtsrecht besteht nicht nur bei AG, die von der Anwendbarkeit des BUAG auf ihren Betrieb (Mischbetrieb) ausgehen, sondern auch bei solchen, die dessen Anwendbarkeit verneinen, wie sich aus § 23 Abs 2 ergibt (dazu näher in Rz 8).

II. Einsichtsrechte

A. Einsichtsrechte der BUAK

1. Einsicht in Lohnunterlagen

a) Einsichtsrechte nach dem BUAG

2

Die Einsich...

Daten werden geladen...