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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 21 Deckung des Aufwandes; Zuschläge zum Lohn

Christoph Wiesinger

Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452

24. In § 21 Abs. 3 erster Satz wird das Wort „jährlich“ gestrichen. Dem § 21 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Erfordert es die Gebarung, so ist durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend die entsprechende Änderung der Höhe der Zuschläge für den Sachbereich der Abfertigungsregelung vorzunehmen.“

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Systematik
13
II.
Rechtsnatur des Zuschlags
4
III.
Festsetzung des Zuschlags
A.
Allgemeines
5
B.
Urlaubszuschlag (Abs 2)
68
C.
Abfertigungszuschlag (Abs 3)
1.
Einheitlicher Zuschlag
9
2.
Abfertigung nach dem BUAG
1012
3.
Abfertigungsbeitrag nach dem BMSVG
13, 14
IV.
Leistung der Abfertigungsbeiträge an die BVK (Abs 4)
15, 16

I. Systematik

1

Die BUAK ist verpflichtet, zur Abdeckung der Ansprüche der AN den AG Zuschläge vorzuschreiben; das BUAG verwendet diesen terminus technicus, sodass andere Begriffe, die gelegentlich verwendet werden – etwa in Anwendung der sv-rechtlichen Terminologie „Beiträge“ –...

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