BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
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§ 21 Deckung des Aufwandes; Zuschläge zum Lohn
Literatur
F. Bydlinski, Gebarungserfordernisse der Bauarbeiter-Urlaubskasse und Höhe des Lohnzuschlags, ZAS 1983, 3; Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452
24. In § 21 Abs. 3 erster Satz wird das Wort „jährlich“ gestrichen. Dem § 21 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
„Erfordert es die Gebarung, so ist durch Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend die entsprechende Änderung der Höhe der Zuschläge für den Sachbereich der Abfertigungsregelung vorzunehmen.“
Übersicht der Kommentierung
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I. | Systematik | |||
II. | Rechtsnatur des Zuschlags | |||
III. | Festsetzung des Zuschlags | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Urlaubszuschlag (Abs 2) | |||
C. | Abfertigungszuschlag (Abs 3) | |||
1. | Einheitlicher Zuschlag | |||
2. | Abfertigung nach dem BUAG | |||
3. | Abfertigungsbeitrag nach dem BMSVG | |||
IV. | Leistung der Abfertigungsbeiträge an die BVK (Abs 4) |
I. Systematik
1
Die BUAK ist verpflichtet, zur Abdeckung der Ansprüche der AN den AG Zuschläge vorzuschreiben; das BUAG verwendet diesen terminus technicus, sodass andere Begriffe, die gelegentlich verwendet werden – etwa in Anwendung der sv-rechtlichen Terminologie „Beiträge“ –...