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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 14 Zweck und Wirkungsbereich; Mitglieder der Verwaltungsorgane

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Entwicklung des Organisationsrechts der BUAK
1
II.
Rechtsform der BUAK und Organisationsrecht (Abs 2 und 3)
A.
Die BUAK als Körperschaft öffentlichen Rechts (Abs 2)
25
B.
Organisationsrecht
1.
Regionale Gliederung (Abs 3)
68
2.
Sachbereiche
9, 10
III.
Zweck (Abs 1)
A.
Zweck
11, 12
B.
Datenschutz
1315
IV.
Organwalter (Abs 4 und 5)
A.
Bestellung (Abs 4)
1.
Bestellung durch die gesetzliche Interessenvertretung
2.
Voraussetzungen für eine Bestellung
1719
B.
Abberufung (Abs 4)
20, 21
C.
Entschädigung und Barauslagen (Abs 5)
22, 23

I. Entwicklung des Organisationsrechts der BUAK

1

Das Organisationsrecht der Bauarbeiter-Urlaubskasse war in § 19 BArbUG 1946 nur in sehr wenigen Grundzügen geregelt und sah eine nähere Ausgestaltung des Organisationsrechts durch V vor. Dies geschah mit der Durchführungsverordnung zum Bauarbeiter-Urlaubsgesetz (BGBl 1946/114, mehrfach novelliert). Erst das BArbUG 1972 (BGBl 1972/414) verlagerte wesentliche Teile des Organisationsrechts auf Gesetzesebene, allerdings unter Beibehaltung der vorherigen Praxis.

Nach der Schaffung des Sachbereichs Abfertigung (BGBl 198...

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