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Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 13l Anspruch auf Überbrückungsgeld

Christoph Wiesinger

Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452

6. In § 13l Abs. 1 wird nach dem Klammerausdruck „(Alters-, Korridor-, oder Schwerarbeitspension)“ folgender Wortlaut eingefügt:

„oder auf Sonderruhegeld nach Art. X des NachtschwerarbeitsgesetzesNSchG, BGBl. Nr. 354/1981“

7. In § 13l Abs. 1 wird der letzte Satz durch folgenden Satz ersetzt:

„Kein Anspruch auf Überbrückungsgeld besteht, wenn der Arbeitnehmer bis zur Erreichung des Anfallsalters für eine Alterspension eine Invaliditätspension nach § 254 ASVG oder nach § 254 ASVG in der am geltenden Fassung bezieht.“

8. In § 13l Abs. 2 wird die Zahl „52“ durch die Zahl „260“ ersetzt.

9. In § 13l Abs. 2a wird die Zahl „52“ durch die Zahl „260“ ersetzt.

10. § 13l Abs. 5 entfällt.

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