BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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§ 60 Verwendung personenbezogener Daten
(EB 48/2011) Mit dieser die Ermächtigung zur Verwendung personenbezogener Daten betreffenden Bestimmung wird den sich aus den datenschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Erfordernissen entsprochen.