Wolf

BauR T | Tiroler Baurecht

Kommentar mit Erläuterungen

4. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2336-8

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Wolf - BauR T | Tiroler Baurecht

§ 9 Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge von Menschen mit einer Behinderung

Wolf

(EB) Mit dieser Bestimmung wird erstmals die Schaffung von Abstellmöglichkeiten für die Kraftfahrzeuge behinderter Personen verbindlich vorgesehen. Diese Verpflichtung soll hinsichtlich aller Gebäude bestehen, die regelmäßig auch von Behinderten aufgesucht werden. Abs. 1 enthält diesbezüglich eine demonstrative Aufzählung. Solche Abstellmöglichkeiten müssen in einer dem Verwendungszweck des betreffenden Gebäudes angemessenen Anzahl geschaffen werden, wobei die Anzahl der konkret zu schaffenden Abstellmöglichkeiten in der Baubewilligung festzulegen ist. Aufgrund der Verschiedenheit der in Betracht kommenden Gebäude ist eine weiter gehende Determinierung auf Gesetzesebene nicht möglich.

Die ÖNORM B 1600 regelt die Anzahl dieser Abstellmöglichkeiten in Abhängigkeit von der Anzahl der insgesamt vorhandenen Abstellmöglichkeiten. In diesem Sinn ist vorgesehen, dass für die ersten 50 Abstellmöglichkeiten eine Abstellmöglichkeit für die Kraftfahrzeuge behinderter Personen und für je weitere angefangene 50 Abstellmöglichkeiten jeweils eine weitere solche Abstellmöglichkeit geschaffen werden muss. Wenngleich diese N...

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