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Wolf

BauR T | Tiroler Baurecht

Kommentar mit Erläuterungen

4. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2336-8

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Wolf - BauR T | Tiroler Baurecht

§ 57 Strafbestimmungen

Wolf

(EB) Der nunmehrige Strafkatalog ist zweigeteilt. Während für den Großteil der in Betracht kommenden Verwaltungsübertretungen auf Grund des Abs. 1 ein auf 500.000,– Schilling erhöhter Strafrahmen vorgesehen ist, wird im Abs. 2 für verschiedene geringwertigere Verwaltungsübertretungen ein Strafrahmen von bis zu 50.000,– Schilling vorgesehen.

(EB 74/2001) Die Strafbestimmung des § 57 Abs. 1 lit. k wird um die Fälle der unzulässigen Ausübung einer nebengewerblichen Tätigkeit auf Hofstellen ergänzt.

Weiters werden die Strafbeträge in Euro festgelegt, die ab der Einführung des Euro als ausschließliches gesetzliches Zahlungsmittel mit die bisherigen Schilling-Strafbeträge ersetzen sollen.

(EB 89/2003) Im Abs. 1 lit p wird der Straftatbestand der unerlaubten Durchführung eines Abbruchs von Gebäuden den insbesondere durch § 40 Abs. 4 in der Fassung dieser Novelle geänderten Rahmenbedingungen angeglichen.

(EB 73/2007) Die bereits mit dem Ablauf des außer Kraft getretenen Schilling-Strafbeträge werden formell aufgehoben.

(EB 48/2011) Die Neufassung des Abs. 1 lit. b ist im Hinblick auf die geänderten bzw. neu eingefügten Abs. 7 bis 14 des § 27 erfor...

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