BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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§ 19 Technische Bauvorschriften
(EB 48/2013) Diese Bestimmung bildet weiterhin die allgemeine gesetzliche Grundlage für die in Verordnungsform zu erlassenden Technischen Bauvorschriften. Mit der Novelle werden jedoch die Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz und den Energieausweis wesentlich ausgebaut, weshalb es zweckmäßig scheint, diese entsprechend zusammenzufassen und in mehrere Paragraphen zu gliedern (vgl. die folgenden § 19a bis 19f). Dies gilt auch hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben für die in den Technischen Bauvorschriften bzw. sonst durch Verordnung zu treffenden Detailregelungen, die nunmehr eingehender als bisher determiniert werden.
Im Übrigen entspricht der nunmehrige § 19 im Wesentlichen der bisherigen Rechtslage, punktuell ergeben sich jedoch Änderungen.
So werden nach dem nunmehrigen Abs. 3 der Gegenstand, die Fundstellen und die Bezugsquellen von verbindlich erklärten Regelwerken dem heutigen Stand der Informationstechnik entsprechend ausschließlich auf der Internetseite des Landes Tirol kundgemacht werden. Eine entsprechende Bekanntmachungspflicht war schon bisher zusätzlich zur eigentlichen Kundmachung im Boten für Tirol vorgesehen.
Weiters werden im nun...