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Wolf

BauR T | Tiroler Baurecht

Kommentar mit Erläuterungen

4. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2336-8

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Wolf - BauR T | Tiroler Baurecht

§ 11 Kinderspielplätze, Nebeneinrichtungen

Wolf

(EB) Die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen und Nebeneinrichtungen entspricht – abgesehen von einigen Abweichungen im Detail – der Rechtslage nach der Tiroler Bauordnung aus 1974. Neu ist vor allem, dass in diesem Zusammenhang nunmehr an den mit der Tiroler Bauordnung 1998 neu geschaffenen Begriff Wohnanlage (§ 2 Abs. 5) angeknüpft wird. Kinderspielplätze müssen sohin künftig erst bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen errichtet werden, während diese Verpflichtung auf Grund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung aus 1974 bereits für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen bestand. Auf Grund der praktischen Erfahrungen scheint dies ausreichend, weil bei kleineren Wohngebäuden in der Regel ohnehin Grünflächen zur Verfügung stehen. Die Ausgestaltung der Kinderspielplätze wird im Abs. 1 etwas ausführlicher als bisher geregelt. So müssen Kinderspielplätze kindergerecht ausgestaltet und gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend abgesichert sein. Damit soll erreicht werden, dass die Spielplätze sicher benützt werden können und die Spielplatzeinrichtungen funktionell auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt werden und d...

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