BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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Verordnung der Landesregierung vom über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden und über die Art ihrer Einhebung
LGBl. Nr. 31/2007, 17/2014
Aufgrund des § 2 des Tiroler Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 24/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 94/2005, wird verordnet: