BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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§ 22 Entstehen des Abgabenanspruches, Vorschreibung
(EB) Bei den Regelungen über das Entstehen des Abgabenanspruches und die Vorschreibung wurde der Versuch unternommen, an der Rechtslage nach dem Innsbrucker Gehsteigabgabengesetz weitestmöglich festzuhalten, gleichzeitig aber durch eine die Systematik des Erschließungsbeitrages fortführende Regelung eine möglichst verwaltungsökonomische Abgabenerhebung zu ermöglichen.
In diesem Sinn soll die Unterscheidung zwischen der einmaligen Abgabe und der laufenden Abgabe im Innsbrucker Gehsteigabgabengesetz aufgegeben werden. Gleichzeitig soll jedoch in den Fällen der bisherigen laufenden Abgabe weiterhin eine gestaffelte Vorschreibung des Gehsteigbeitrages in fünf gleichen Teilbeträgen erfolgen. Dementsprechend war es auch hier notwendig, den Beginn der Verjährungsfristen mit dem Zeitpunkt bzw. dem Jahr, in dem der betreffende Teilbetrag erstmalig vorgeschrieben werden kann, in Verbindung zu bringen.
(EB 98/2009) Aufgrund der Aufhebung der TLAO sollen auch die Verweise in den § 6 Abs. 2 und 22 Abs. 4 auf die Verjährungsfristen der TLAO entfallen. Stattdessen soll statisch auf die entsprechenden Bestimmungen der BAO verwiesen werden. Dies mit der...