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Wolf

BauR T | Tiroler Baurecht

Kommentar mit Erläuterungen

4. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2336-8

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Wolf - BauR T | Tiroler Baurecht

§ 18 Übergangsbestimmung für bereits als Bauland gewidmete Grundstücke

Wolf

(EB 50/2011) Bei bereits gewidmeten Grundstücken ist für das Entstehen des Abgabenanspruches grundsätzlich der Zeitpunkt des durch die Verordnung über die Festlegung des Beitragssatzes zu bestimmenden erstmaligen Wirksamwerdens der Erhebung des vorgezogenen Erschließungsbeitrages maßgebend. Demgegenüber soll für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle bereits als Bauland gewidmeten und noch unbebauten Grundstücke der Abgabenanspruch erst nach dem Ablauf von drei Jahren entstehen. Das zeitlich verzögerte Entstehen des Abgabenanspruches bei bereits als Bauland gewidmeten Grundflächen erweist sich aus Vertrauensschutzgründen als angezeigt. Auch wird davon ausgegangen, dass bereits die zu erwartende Abgabenbelastung eine gewisse Bewegung auf dem Grundstücksmarkt nach sich ziehen und damit bereits ein Beitrag zur Baulandmobilisierung geleistet werden kann (Abs. 1).

Besteht jedoch eine Kennzeichnung nach § 35 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, so soll auch hier der Abgabenanspruch erst mit Wegfall dieser Kennzeichnung, frühestens aber mit entstehen (Abs. 2).

Wie schon nach § 16 Abs. 1 i...

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