BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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§ 11 Bemessungsgrundlage bei Änderungen des Baubestandes
(EB) Die Berechnung des Erschließungsbeitrages im Falle von Änderungen des Baubestandes entspricht gleichfalls im Wesentlichen der Rechtslage nach der Tiroler Bauordnung aus 1974. Dabei geht es einerseits um Bauten auf Bauplätzen, die bereits bebaut sind und für die ein Erschließungsbeitrag bereits geleistet wurde, und andererseits um die Frage der Anrechnung abgebrochener oder zerstörter Baumassen.