BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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S. 265Einleitung zum Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011
I. Zur Rechtslage nach der Tiroler Bauordnung aus 1974
Mit der seinerzeitigen Tiroler Bauordnung, LGBl. Nr. 42/ 1974, die mit in Kraft getreten ist, wurden die Ausgleichsabgabe für die Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung von Abstellmöglichkeiten, die Beiträge zu den Kosten der Verkehrserschließung (Erschließungsbeitrag) und für die Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Innsbruck die Beiträge zu den Kosten der Errichtung von Gehsteigen (Gehsteigbeitrag) eingeführt. Im Wesentlichen blieb dieser Rechtsbestand während der gesamten Geltungsdauer der Tiroler Bauordnung aus 1974 erhalten. Verhältnismäßig geringfügige Änderungen erfolgten durch die 1. Bauordnungsnovelle, LGBl. Nr. 37/1978, und die 6. Bauordnungsnovelle, LGBl. Nr. 81/1994. Mit der letzteren Novelle wurde die Zweckwidmung der Ausgleichsabgabe, deren Ertrag bisher nur zur Schaffung von Parkraum herangezogen werden durfte, auf die Einrichtung und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs ausgedehnt. Etwas tiefergreifende Änderungen erfolgten durch die 7. Bauordnungsnovelle, LGBl. Nr. 10/1995. Mit dieser wurde im Interesse der Begünstigung...