BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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§ 24 Inkrafttreten, Notifikation
(EB) Abs. 1 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Mit dem Inkrafttreten des Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012 tritt das bisherige Tiroler Aufzugsgesetz 1998, LGBl. Nr. 47, zuletzt geändert durch das Gesetze LGBl. Nr. 89/2002, außer Kraft (Abs. 2).
Art. 12 der Richtlinie 98/34/EG des europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 1998 Nr. L 204, S. 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, ABl. 2006 Nr. L 363, S. 81, sieht vor, dass eine von den Mitgliedstaaten verabschiedete technische Vorschrift auf diese Richtlinie Bezug nimmt. Dem wird im Abs. 3 entsprochen.