BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
(EB) Diese Bestimmung enthält den unionsrechtlich erforderlichen Umsetzungshinweis. Gegenüber der geltenden Rechtslage sind keine weiteren prüfpflichtigen oder beschränkenden Anforderungen im Sinn der Richtlinie 2006/123/EG vorgesehen.