BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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§ 17 Sicherheitstechnische Prüfung
(EB) Um den sicherheitstechnischen Standard von bestehenden Hebeanlagen an den Stand der Technik heranzuführen, ist eine Verordnung der Landesregierung vorgesehen, in der mit angepassten Zeithorizonten die erforderlichen technischen Anpassungen der jeweiligen Hebeanlagen angeordnet werden sollen.