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Wolf

BauR T | Tiroler Baurecht

Kommentar mit Erläuterungen

4. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2336-8

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Dokumentvorschau
Wolf - BauR T | Tiroler Baurecht

§ 5 Abnahmeprüfung

(EB) Wie schon im vormaligen Tiroler Aufzugsgesetz 1998 soll an der Unterscheidung in das Baubewilligungsverfahren nach der Tiroler Bauordnung 2011, in dem bautechnische Erfordernisse des Aufzuges (beispielsweise die Ausgestaltung der Schächte und Türen des Aufzuges) behandelt werden, einerseits und in eine Prüfung der technischen Erfordernisse nach dem Aufzugsgesetz andererseits festgehalten werden. Allenfalls erforderliche brandschutztechnische oder sicherheitstechnische Erfordernisse in Bezug auf den Aufzug können von der Landesregierung im Weg der Verordnungsermächtigung nach § 3 wahrgenommen werden. Hinsichtlich der baulichen Anlage, in die der Aufzug eingebaut werden soll, sind diesbezügliche Auflagen ausschließlich im Baubewilligungsverfahren nach der Tiroler Bauordnung 2011 vorzuschreiben.

Beispielsweise ist die Anordnung, dass der Aufzug in brandbeständiger Ausführung einzubauen ist und dass entsprechend brandhemmende Türen zu verwenden sind, wenn der Aufzugsschacht Brandabschnitte verbindet, oder die Anordnung eines Schallschutzes durch Verwendung geeigneter Dämmmaterialien im Schacht neben den in den Verordnungen festgelegten Parametern auch im Baubewill...

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