BauR T | Tiroler Baurecht
4. Aufl. 2014
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S. 237Einleitung zum Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
I. Allgemeines
Die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von ortsfesten Aufzügen waren vormals im Tiroler Aufzugsgesetz 1998, LGBl. Nr. 47, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2002, geregelt. Neue technische Erkenntnisse, die Weiterentwicklung und Optimierung von Verwaltungsabläufen sowie die Umsetzung von einschlägigem Unionsrecht machten eine umfassende Novellierung dieses Gesetzes erforderlich. Um den Zugang zum verbindlichen Gesetzestext zu erleichtern, wäre in Folge der weit reichenden Umgestaltung eine anschließende Wiederverlautbarung des Tiroler Aufzugsgesetzes unausweichlich gewesen. Es schien deshalb zweckmäßig und aus dem Blickwinkel des Zieles einer Reduktion der Anzahl von Rechtsnormen zielführend, den Einbau und den Betrieb sowie den Umbau und die Modernisierung von Hebeanlagen zur Gänze in einem neuen Gesetz zu regeln und entsprechende Verordnungsermächtigungen zur näheren Ausgestaltung technischer Anforderungen vorzusehen.
Im Interesse des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Personen oder der Sicherheit von Sachen (vgl. den § 17 betreffend die sicherheitstechnische Prüfung und dazu e...