zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 21 Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zum Geltungsbereich der Ermächtigung zu Sonderbestimmungen
1, 2
II.
Zu den Abweichungsinstrumenten
3
III.
Zu den inhaltlichen Abweichungsmöglichkeiten
48

I. Zum Geltungsbereich der Ermächtigung zu Sonderbestimmungen

1

Der von den Abweichungen erfassbare Personen- bzw. Arbeitnehmerkreis in Apotheken entspricht jenem in § 19a Abs. 1 AZG.

Die Sonderbestimmungen sind hinsichtlich der erfassten Arbeitnehmer auf Apothekenleiter (soweit diese nicht nach § 1 Abs. 2 Z 5 vom ARG überhaupt ausgenommen sind, sodass es der Sonderbestimmungen nicht bedarf; ein Kollektivvertrag wird aber wegen des Vorranges der ARG-Ausnahme entsprechende Inhaltsnormen, gestützt auf § 2 Abs. 1 Z 2 ArbVG, m.E. nicht normativ wirksam erlassen können, würde dies doch die sachlich erforderliche Ausnahme vom ARG konterkarieren: zu den Kriterien ausgenommener leitender Angestellter siehe infolge Begriffsidentität die Kommentierung in den Rz. 39–48 zu § 1 Abs. 1 Z 8 AZG) und andere allgemein berufsberechtigte Apotheker beschränkt. Letztere werden in aller Regel dem ARG unterliegen.

Anderes Apothekenpersonal kann daher von diesen Sonderbestimmungen nicht erfasst werden, ...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.