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Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg und Unionsrecht
Beim EuGH ist die Rs C-685/16 (Vorlage des FG Münster , 9 K 3911/13 F) anhängig, bei der es um die Frage geht, ob in einem international agierenden Konzern mit deutscher Spitzeneinheit und nachgelagerten Gesellschaften in Drittstaaten die Diskriminierungswirkung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verletzt. Kraft/Hohage (DB 2017, 1612 ff) weisen darauf hin, dass der EuGH (, C-503/14, Kommission/Portugal) bereits eine Outbound-Konstellation mit Drittstaatenbezug zu beurteilen hatte. Danach verstößt Portugal gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, wenn ein Steuerpflichtiger, der Gesellschaftsanteile tauscht und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sämtliche Einkünfte in die Bemessungsgrundlage des letzten Veranlagungszeitraums einbeziehen muss und ein Steuerpflichtiger, der Aktiva und Passiva im Tausch gegen Gesellschaftsanteile eines gebietsfremden Unternehmens überträgt, keinerlei Aufschub bei der Besteuerung erhält. Beide Verfahren wiesen erhebliche Parallelitäten auf, weshalb viel dafür spreche, dass die tragenden Erwägungsgründe aus der Rs C-503/14 für das Verfahren C-685/16 präjudiziell wirken könnten.