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EuGH: Vertragsverletzungen Luxemburgs iZm mehrwertsteuerbefreiten Zusammenschlüssen
In seinem Urteil vom , Europäische Kommission/Luxemburg, C-274/15, hatte sich der EuGH im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Luxemburg nach Art 258 AEUV mit einigen Bestimmungen des luxemburgischen Mehrwertsteuerrechts in Bezug auf mehrwertsteuerbefreite Zusammenschlüsse zu befassen.
Zum ersten Klagegrund: Verstoß gegen Art 2 Abs 1 lit c und 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL
In Luxemburg werden die Voraussetzungen für einen mehrwertsteuerbefreiten Zusammenschluss in einer Großherzoglichen Verordnung definiert. Nach Art 2 lit a und 3 dieser Verordnung seien die von einem Zusammenschluss an seine Mitglieder erbrachten Dienstleistungen unter der Voraussetzung von der Mehrwertsteuer befreit, dass die Mitglieder dieses Zusammenschlusses, die auch steuerbare Tätigkeiten ausführten, aus diesen Tätigkeiten einen Umsatz vor Steuern von bis zu 30 %, in bestimmen Fällen sogar bis zu 45 %, ihres Gesamtumsatzes vor Steuern hätten. Somit beschränke nach Ansicht der Kommission die Großherzogliche Verordnung die Mehrwertsteuerbefreiung unter Verstoß gegen Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL nicht auf die von dem Zusammenschluss für unmittelbare Zwecke der nicht der Mehrwertsteu...