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SWI 8, August 2017, Seite 422

Einkünfte aus ungarischen Trusts

(BMF) – Entspricht ein nach dem ungarischem Trustgesetz errichteter Trust (Bizalmi Vagyonkezelés) sinngemäß den im Erkenntnis des , dargelegten Kriterien eines dort beurteilten Ermessenstrusts („discretionary trust“) und fehlt somit dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, so unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im ungarischen Trust ausüben kann, die eine Einkünftezurechnung unmittelbar an ihn rechtfertigen könnte, ist aber eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden.

Im Fall eines „discretionary trusts“ tritt der Trust – einem Zweckvermögen iSd § 1 Abs 3 Z 1 lit b KStG vergleichbar – zwischen den österreichischen Begünstigten einerseits und die verschiedenen Einkunftsquellen andererseits. Die aus den Einkunftsquellen fließenden Einkünfte bilden sonach Einkünfte des Trusts; der Trust wird demnach steuerlich als intransparent behandelt. Dies aber hat zur Folge, dass die von den Einkünften des Trust...

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