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SWI 8, August 2017, Seite 441

Ausländische Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter und Unionsrecht

Weiss (IWB 2017, 383 ff) analysiert den Vorlagebeschluss des BFH (, I R 80/14) zur Frage, ob § 7 Abs 6 und 6a dAStG mit den unionsrechtlichen Diskriminierungsverboten in Einklang steht. Nach dem BFH bestehe kein Vorrang der Niederlassungsfreiheit, weil dafür eine nationale Regelung erforderlich wäre, die nur auf Beteiligungen anwendbar ist, mit denen es möglich ist, sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeit zu bestimmen. Bei Beteiligungen, die in der Absicht der Geldanlage getätigt werden und bei denen kein Einfluss auf die Verwaltung der Beteiligung genommen werden kann, greife die Kapitalverkehrsfreiheit. Deren Anwendung auf Drittstaatensachverhalte könnte zwar nach Art 64 Abs 1 AEUV gesperrt sein, wonach Art 63 AEUV die Anwendung der Beschränkungen auf jene Drittstaaten nicht ausschließt, die am bereits bestanden. Diese Einschränkung könnte aber nicht gelten, wenn eine bestehende, den Kapitalverkehr mit dritten Ländern beschränkende Rechtsvorschrift im Wesentlichen nur für Direktinvestitionen gegolten hatte, nach dem Stichtag aber dahin erweitert wurde, dass sie auch Portfoliobeteiligungen an ausländischen Gesellschaften unterhalb ...

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