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BFH zur Euro-Umrechnung von Einkünften in Auslandswährung (hier Grenzgänger nach dem DBA Deutschland – Schweiz)
Zufluss erfolgt im Zeitpunkt der Überweisung auf das Bankkonto
Umrechnungsmaßstab ist der Euro-Referenzkurs der EZB – aus Vereinfachungsgründen Ansatz monatlicher Durchschnittswerte
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören Bankkosten und -gebühren zur privaten Lebensführung und sind nicht bei der Einkünfteermittlung zu berücksichtigen
Ein in Deutschland ansässiges Ehepaar bezieht im Jahr 2002 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Grenzgänger in der Schweiz. Das Gehalt wird in Schweizer Franken (CHF) ausbezahlt (er 153.736 CHF, sie 151.005 CHF brutto), wobei die Gehälter monatlich auf das Girokonto des Ehepaars bei einer schweizerischen Bank überwiesen werden. In der Folge behebt das Ehepaar das Geld bei einem Geldautomaten in der Schweiz bar, aber in Euro (jeweils in 50-Euro-Banknoten). Aus den Umrechnungskursen Franken/Euro zum jeweiligen Behebungstag errechnet das Ehepaar für die Umrechnung der Jahresbezüge einen Durchschnittswert (2002: 66,87099471 Euro für 100 CHF). Diese Berechnungsmethode sei in einer früheren Einspruchsentscheidung vom Finanzamt akzeptiert worden. Demgegenüber rechnet das Finanzamt nunmehr den Bruttoarbeitslohn mit einem Kurs von 0,68 Euro für...