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SWI 6, Juni 2010, Seite 293

Steuerliche Forschungsförderung im Lichte des Unionsrechts

Gerald Toifl

§ 4a Z 1 EStG sieht umfangreiche steuerliche Begünstigungen für Forschung und Lehre im Inland vor. Die Ausgestaltung dieser Bestimmungen, insbesondere der dort vorgesehene Inlandsbezug, veranlasste die Europäische Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten (Rs. C-10/10). Marchgraber (Zeitschrift für Hochschulrecht 2010, 47 ff.) untersucht vor diesem Hintergrund die Frage der Anwendbarkeit der Grundfreiheiten des Unionsvertrags und die Möglichkeit einer unionsrechtskonformen Interpretation der österreichischen Regelung in § 4a Z 1 EStG. Er kommt mit überzeugenden Argumenten zu dem Ergebnis, dass die Europäische Kommission zu Recht Zweifel an der Unionsrechtskonformität der österreichischen Bestimmung des § 4a Z 1 EStG hegt. Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit ist zwar nach Ansicht von Marchgraber nicht eröffnet; bedenklich sind die Regelungen aber im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit. Vor diesem Hintergrund ist die Unionsrechtskonformität der Regelungen im gesamten § 4a EStG, nicht nur in § 4a Z 1 EStG, auch im Verhältnis zu Drittstaaten zu prüfen.

Rubrik betreut von: Toifl
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