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SWI 6, Juni 2010, Seite 293

Der abkommensrechtliche Einkünftebegriff

Gerald Toifl

DBA verwenden im Methodenartikel meist ausdrücklich oder sinngemäß die Formulierung „Einkünfte, die nach diesem Abkommen in dem anderen Vertragsstaat (= Quellenstaat) besteuert werden können“. Vor diesem Hintergrund wird in der internationalen Steuerpraxis intensiv diskutiert, was unter „Einkünften“ in den auf der Grundlage des Art. 23 OECD-MA nachgebildeten Vorschriften in bilateralen DBA zu verstehen ist. Möglich wäre, darunter einen Verweis auf den Einkünftebegriff im innerstaatlichen Steuerrecht des Ansässigkeitsstaates oder des Quellenstaates zu sehen oder aber darin einen speziellen abkommensrechtlichen Einkünftebegriff zu sehen. Wassermeyer (IStR 2010, 324 ff.) untersucht diese Frage und kommt zu dem Ergebnis, dass sich die DBA von den Einkünftebegriffen der beiden Vertragsstaaten lösen. Sie verwenden daher einen eigenen Einkünftebegriff, dem jeder Zeitbezug fehle und der nichts über die Ermittlung und die Steuerbarkeit der Einkünfte in den beiden Vertragsstaaten aussage. Nach Wassermeyer widerspricht dieses Ergebnis auch nicht Art. 3 Abs. 2 OECD-MA, weil die in dieser Bestimmung normierte Bezugnahme auf das innerstaatliche Recht nur dann zum Tragen kommt, wenn der Zusammenh...

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