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UFS bestätigt EU-Rechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Versorgungs- oder Unterstützungskassen
Independent Finance Board Confirms that Taxation of Foreign Pension Funds is Contrary to Union Law
Following proceedings of several years which included extensive fact finding, the Independent Finance Board confirms that a foreign EU pension fund of an EU public legal entity is entitled to relief from Austrian withholding tax in the same manner as a comparable Austrian pension fund, since otherwise the free movement of capital would not be guaranteed. Ferdinand Kleemann explains the decision.
Vorgeschichte
Nach mehrjährigem Verfahren und umfangreichem Ermittlungsverfahren erkennt der UFS die Besteuerung ausländischer in der EU ansässiger Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen ausländischer Körperschaften öffentlichen Rechts als EU-rechtswidrig und gibt der Berufung gegen die nicht erfolgte Rückerstattung einbehaltener Abzugsteuern statt. Der UFS setzt mit dieser jüngsten Entscheidung den bereits zuvor in Bezug auf EU-Pensionskassen eingeschlagenen Weg der Gleichbehandlung ausländischer beschränkt steuerpflichtiger EU-Körperschaften fort.
Steuerbefreiung für EU-Pensionskassen
Nach der Ausweitung der Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG auch auf ausländische gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende EU-/EWR-Körperschaften im Jahr 1998 dehnte der österreichische Gesetzgeber ...