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SWI 6, Juni 2010, Seite 290

EuGH: Reprografietätigkeiten als Lieferung oder Dienstleistung?

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-88/09, Graphic Procédé, hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Reprografietätigkeit mehrwertsteuerlich als Lieferung oder Dienstleistung einzustufen ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die Reprografietätigkeit von Graphic Procédé besteht darin, mit eigenen Mitteln dieses Unternehmens Kopien von Dokumenten, Akten und Plänen im Auftrag einer Kundschaft, die sich u. a. aus Architekturbüros, Planungsbüros, Museen, Verlagen, Unternehmen der Stadtreklame und Ministerien zusammensetzt, zu erstellen. Die Kunden von Graphic Procédé bleiben Eigentümer der Originaldokumente, deren Vervielfältigung sie in Auftrag geben. Die Zahl der Kopien reicht von einem Exemplar bis zu mehreren hundert Stück.

In der Annahme, dass es sich bei ihren Umsätzen um Dienstleistungen handle, meldete Graphic Procédé in der Zeit vom bis die Mehrwertsteuer bei der Vereinnahmung der Rechnungen an und entrichtete sie. Die Steuerverwaltung war der Auffassung, dass die von Graphic Procédé getätigten Umsätze Lieferungen von Gegenständen darstellten, und setzte mit Berichtigungsbescheid vom gegen dieses Unternehmen Mehrwertsteuernachzahlungen in Hö...

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