Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 9, September 2006, Seite 436

Beteiligung einer US-Gesellschaft als echter stiller Gesellschafter

(BMF) - Beteiligt sich eine US-Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer gewerblich tätigen österreichischen Mitunternehmerschaft (an einer GmbH & STILL), dann besteht für die in Österreich beschränkt steuerpflichtige US-Gesellschaft gemäß § 102 Abs. 1 Z 2 EStG Veranlagungspflicht; die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die veranlagte Körperschaftsteuer anzurechnen. Das österreichische Besteuerungsrecht an den Gewinnanteilen der US-Gesellschaft wird durch Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA aufrechterhalten. In Bezug auf die Kapitalertragsteuer kann daher kein Rückerstattungsverfahren beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart durchgeführt werden. (EAS 2757 v. )

Daten werden geladen...