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SWI 9, September 2006, Seite 394

Auswirkung der Wegzugsbesteuerungsregelungen auf österreichisch-schweizerische Anteilsübergänge von Todes wegen

Verlegt eine Schweizerin (X), die zu 0,9 % an einer schweizerischen börsennotierten AG beteiligt ist, ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich und steht auf Grund eines Syndikatsvertrages einer Aktionärsgruppe bereits fest, dass sie von ihrer Großmutter zusätzliche Anteile im Ausmaß von 0,5 % erben wird, dann tritt ihre Beteiligung nach einem solchen Erbanfall in die potenzielle Steuerpflicht des § 31 EStG ein, die bei einer späteren Anteilsveräußerung schlagend wird. Für die Ermittlung des bei einer solchen Veräußerung steuerpflichtigen Wertzuwachses sind gemäß § 31 Abs. 3 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der beiden Beteiligungen und nicht der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich (hier: zum Todestag der Großmutter) maßgebend.

Sollte X in der Folge in Österreich versterben und sollte ihre 1,4 % betragende Beteiligung an ihre in der Schweiz lebende Schwester im Erbweg übergehen, dann löst dieser Übergang im Erbweg die Wegzugsbesteuerung in Österreich aus. Die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in Rz. 6677 EStR betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes wegen.

In Bezug auf die vorbeschri...

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