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SWI 9, September 2006, Seite 432

EuGH: Auslegung des Anwendungsbereiches der Umsatzsteuerbefreiung für arztähnliche Leistungen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom in den verbundenen Rechtssachen C-433/04 und C-444/04 hatte sich der EuGH mit der Auslegung der in Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. c der 6. MwSt-RL geregelten Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin zu befassen.

Die Auslegungsfragen stellten sich zum einen in einem Rechtsstreit zwischen dem in den Niederlanden tätigen Physiotherapeuten Herrn Solleveld und den niederländischen Finanzbehörden betreffend die Frage, ob Behandlungen eines Physiotherapeuten im Bereich der Störfelddiagnostik als Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von der Mehrwertsteuer befreit sind. Herr Solleveld ist Physiotherapeut und als solcher in das Register nach dem niederländischen Gesetz über die Berufe in der individuellen Gesundheitsfürsorge (BIG-Gesetz) eingetragen. Neben seiner Tätigkeit als "klassischer" Physiotherapeut ist Herr Solleveld auch im Bereich der so genannten "Störfelddiagnostik" tätig, in dem er eine spezielle Zusatzausbildung in Deutschland gemacht hat. Die Tätigkeit von Herrn Solleveld in diesem Bereich besteht darin, eine Diagnose zu erstellen, um zu bestimmen, ob die Beschwerden, über die der Patient klagt, mit Störfeldern im Kieferbein oder im Ge...

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