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SWI 9, September 2006, Seite 396

Probleme mit der Pensionsrückstellung bei Sitzverlegung einer deutschen SE nach Österreich

Verlegt eine deutsche Europäische Gesellschaft (SE) ihren Sitz nach Österreich und kommt es hierbei nach dem (derzeit noch im Entwurf vorliegenden) "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" (SEStBglG) zu einer steuerlichen Entstrickung der Wirtschaftsgüter der SE auf Basis der Bewertung zum gemeinen Wert (Verkehrswert), dann tritt auf österreichischer Seite diese Gesellschaft mit den sich aus § 6 Z 6 lit. c EStG ergebenden korrespondierenden Werten in das österreichische Besteuerungsrecht ein.

Auf österreichischer Seite werden die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft somit für steuerliche Belange nicht mit steuerlichen Buchwerten übernommen, sondern auf die i. d. R. höheren Verkehrswerte aufgewertet. Dies gilt sowohl für die Wirtschaftsgüter auf der Aktivseite der Bilanz als auch für jene auf der Passivseite. Hat daher eine Pensionsrückstellung der deutschen Gesellschaft einen steuerlichen Buchwert von beispielsweise 25 Mio. Euro, beträgt jedoch die tatsächliche Vorsorgelast für das Unternehmen bereits 40 Mio. Euro (= Verkehrswert der Pensionsrückstellung), dann würde auf österreichischer Seite die Pens...

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