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SWI 9, September 2006, Seite 430

EuGH: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wetten nicht umsatzsteuerbefreit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-89/05, United Utilities plc, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die in Art. 13 Teil B lit. f der 6. MwSt-RL vorgesehene Steuerbefreiung für Wettumsätze Anwendung findet, wenn eine Person im Namen eines Wettorganisators Dienstleistungen erbringt, die im Wesentlichen in der telefonischen Annahme von Wetten bestehen. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der United Utilities plc (in weiterer Folge: United Utilities) und der im Vereinigten Königreich für die Erhebung der Mehrwertsteuer zuständigen Behörde, den Commissioners of Customs & Excise, über die Mehrwertsteuerpflicht von Leistungen der Vertex Data Science Ltd (dem mit der Entgegennahme von Wetten beauftragten Unternehmen; in weiterer Folge: Vertex) an die Littlewoods Promotions Ltd (dem Wettunternehmen; in weiterer Folge Littlewoods).

United Utilities ist das vertretungsberechtigte Mitglied einer Gruppe von Unternehmen, die als eine steuerpflichtige Person im Sinne von Art. 4 Abs. 4 UAbs. 2 der 6. MwSt-RL behandelt werden. Vertex gehört ebenfalls dieser Gruppe an. Littlewoods organisiert Telefonwetten unter dem Namen "Bet Direct". Ihre Kunden können auf den Au...

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