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SWI 3, März 2006, Seite 102

Umwandlung einer slowakischen s. r. o. in eine k. s.

Wird eine slowakische s. r. o. (entspricht einer österreichischen GmbH) mit in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen sowie einer anderen slowakischen s. r. o. als Gesellschafter in eine betrieblich tätige k. s. umgewandelt, so wird dadurch nach derzeitigem Kenntnisstand ein den österreichischen Umwandlungsvorgängen vergleichbarer Tatbestand verwirklicht. Dies deshalb, weil die k. s. (Komanditná spolocnost) im OECD-Partnership Report ebenso wie beispielsweise die deutsche, belgische, niederländische oder österreichische KG als "Limited partnership" qualifiziert wird, sodass gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 UmgrStG die Vorschriften des Artikels II des Umgründungssteuergesetzes zur Anwendung kommen.

Zufolge des erwähnten OECD-Partnership Reports wird allerdings auf Seiten der Slowakei bei der Besteuerung der Kommanditisten nicht das Transparenzprinzip angewendet, sondern es wird die k. s. als Steuerpflichtiger herangezogen. Die Betriebstätten der k. s. werden daher - auf slowakischer Seite - nicht als Betriebstätten der österreichischen Kommanditisten, sondern als Betriebstätte der slowakischen k. s. angesehen. Daraus folgt aber, dass für die Slowakei im Fall einer Veräußerung der Kommanditanteile keine Veräußerung von...

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