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Steuerabzugspflicht für vorausbezahlte Gagen
Werden von einem österreichischen Konzertveranstalter 40 % bis 60 % der Gagen einer ausländischen Band im Vorhinein an die Künstleragentur der Band überwiesen, so sind diese Beträge damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (Rz. 4606 EStR 2000) und andererseits liegt ein steuerwirksamer Zufluss auch bei Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen vor (Rz. 4607 EStR 2000). Kommt es in der Folge zu einer Rückzahlung der Beträge, weil die Band aus ihrem Verschulden den Auftritt in Österreich nicht absolviert hat, kann die abgezogene Steuer - ungeachtet Rz. 4609 EStR 2000 - auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nach Maßgabe des Erlasses AÖFV. Nr. 63/2002 im Rückzahlungsweg rückgefordert werden. (EAS 2696 v. )