Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Schiffsaufenthalte in Drittlandshäfen sind "Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft"
Im Urteil vom , Rs. C-58/04, Köhler, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob Schiffsaufenthalte in Drittlandshäfen, bei denen die Reisenden das Schiff verlassen können, als Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft i. S. d. Art. 8 Abs. 1 lit. c der 6. MwSt-RL anzusehen sind.
Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Frau Köhler und der deutschen Finanzverwaltung betreffend die Umsatzsteuerbarkeit der von Frau Köhler in ihrer Boutique auf einem Kreuzfahrtschiff im Jahre 1994 getätigten Umsätze. Die Kreuzfahrten begannen in den deutschen Städten Kiel, Bremerhaven oder Travemünde und führten in Häfen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets (Norwegen, Estland, Russland und Marokko), bevor sie in Kiel, Bremerhaven oder Genua (Italien) endeten. Die Reisen konnten nur für die gesamte Kreuzfahrt ohne Zustiegs- oder Ausstiegsmöglichkeit während der Reise gebucht werden. Ein kurzzeitiges Verlassen des Schiffes für Zwischenaufenthalte von einigen Stunden oder einem Tag für Besichtigungszwecke war jedoch vorgesehen.
Das Finanzamt behandelte die in der Boutique von Frau Köhler getätigten Verkäufe als steuerbare Umsätze, da der Abgangs- und der Ankunftsort des Schiffes im G...