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SWI 12, Dezember 2005, Seite 596

EuGH: Unionsbürgerschaft schützt nicht immer vor steuerlicher Ungleichbehandlung

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-403/03, Schempp, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob es Art. 12 Abs. 1 EG und Art. 18 Abs. 1 EG widerspricht, wenn ein in Deutschland wohnender Steuerpflichtiger Unterhaltsleistungen an seine in einem anderen Mitgliedstaat, in dem diese Unterhaltsleistungen steuerfrei sind, wohnende frühere Ehefrau nicht abziehen kann, während er dazu berechtigt wäre, wenn sie in Deutschland ansässig wäre.

Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Schempp und der deutschen Finanzverwaltung wegen deren Weigerung, die von Herrn Schempp an seine in Österreich wohnende frühere Ehefrau gezahlten Unterhaltsleistungen im Rahmen der Einkommensteuer als abzugsfähige Sonderausgabe anzuerkennen. Herr Schempp, der deutscher Staatsangehöriger ist und in Deutschland wohnt, zahlt an seine in Österreich wohnende geschiedene Ehefrau Unterhalt. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1994 bis 1997 machte er die Unterhaltszahlungen gemäß § 1a Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 dEStG als abzugsfähige Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt ließ diese Abzüge jedoch in seinen Steuerbescheiden 1994 bis 1997 unberücksichtigt, da eine Besteuerung der Zahlungen bei der...

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