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Steueroptimale Erbfolgeplanung für deutsche Stifter durch steuerfreie Vermögenskonservierung in einer liechtensteinischen Ermessensstiftung
OPTIMAL PLANNING OF SUCCESSION FROM A TAX POINT OF VIEW FOR GERMAN FOUNDERS OF A LIECHTENSTEIN FOUNDATION
In Liechtenstein foundations are given favorable tax treatment. Therefore it is especially attractive for founders from Germany to establish a foundation in Liechtenstein. Accordingly, German tax law provides for several measures of defense. Anton-Rudolf Götzenberger addresses the interpretation of the relevant regulations of German tax law. He provides pointers that are to be considered in tax planning.
I. Das Problem
Der deutsche Fiskus betrachtet vermögensverwaltende ausländische Familienstiftungen nicht als selbstständiges Steuersubjekt, sondern behandelt den Stifter und die Begünstigten der Stiftung so, als ob ihnen das Vermögen gehören würde und sie auch die Einkünfte erzielt hätten. Diese so genannte "Zurechnungs- oder Durchgriffsbesteuerung" ist in § 15 des deutschen Außensteuergesetzes (dAStG) verankert und findet trotz der sehr umstrittenen und weit reichenden Wirkung und des von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens uneingeschränkt Anwendung.
II. Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes
Ausländische Privatstiftungen wie die österreichische Privatstiftung oder die klassische "kontrollierte" Liechtenstein-Stiftung stel...