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Steuerliche Folgen des Wegzugs nach Großbritannien
Nach dem Steuerrecht Großbritanniens, konkret der sog. remittance base taxation, lässt sich die Steuerlast eines in Großbritannien ansässigen Ausländers auf jene Einkünfte reduzieren, die tatsächlich nach Großbritannien überwiesen werden. Ettinger/Wieder (Praxis Internationale Steuerberatung 2005, 282 ff.) führen dazu aus deutscher Sicht aus, dass diese remittance base taxation in Großbritannien zu einer Vorzugsbesteuerung i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 dAStG führt (Großbritannien als Niedrigsteuerland) und dadurch bei Wegzug von Deutschland nach Großbritannien erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland droht. Um dies zu vermeiden, muss der wegziehende Steuerpflichtige versuchen, seine deutschen Einkünfte umzuschichten (z. B. deutsches Kapitalvermögen in ausländisches Kapitalvermögen). Aus österreichischer Sicht ist anzumerken, dass nach Art. 3 Abs. 2 DBA Österreich-Großbritannien für Personen, die in Großbritannien der remittance base taxation unterliegen, das DBA aus österreichischer Sicht nicht anzuwenden ist.