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EU-Kommission: Richtlinienvorschlag für eine Änderung der Mehrwertsteuerregelungen bei Dienstleistungen an Privatpersonen
Die EU-Kommission hat am einen Vorschlag zur Änderung der MwSt-Vorschriften in Bezug auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen an Privatpersonen vorgelegt. Die Änderungen zielen auf die Beseitigung von Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen EU-Unternehmen sowie zwischen EU- und Nicht-EU-Unternehmen ab, die grenzüberschreitend Dienstleistungen an private Verbraucher erbringen. Außerdem soll die Belastung der Unternehmen mit mehrwertsteuerlichen Pflichten durch eine Straffung und Angleichung der Vorschriften für Dienstleistungen an Unternehmer und solche an Privatpersonen verringert werden.
Derzeit gilt als Grundregel, dass bei einer Dienstleistung, die ein Unternehmer an einen privaten Verbraucher erbringt, der Unternehmer die Mehrwertsteuer zu dem Satz in Rechnung stellen muss, der im Land seiner Niederlassung gilt. Da jedoch immer mehr Dienstleistungen grenzüberschreitend erbracht werden, ist durch diese Grundregel nicht mehr in allen Fällen gewährleistet, dass die Steuer dem Mitgliedstaat des Verbrauchs zufließt. Außerdem kann diese Regel Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen, da sie den Unternehmen Anreize vermittelt, die ihre Tätigkeit in Mitgliedstaaten mit niedrigen Mehrwer...