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SWI 10, Oktober 2005, Seite 465

Ausgleich und Nachversteuerung ausländischer Verluste

ADJUSTMENT AND SUBSEQUENT TAXATION OF LOSSES INCURRED ABROAD

Eduard Lechner

According to legal practice, losses incurred by foreign permanent establishments can even be taken into consideration if a double tax treaty provides for the exemption method. This practice has now been set by law. The regulation presently ties in with how the losses are dealt with abroad. In this connection several questions have arisen. Eduard Lechner analyzes these questions.

Mit Urteil vom entschied der VwGH, dass Verluste ausländischer Betriebsstätten auch dann mit inländischen positiven Einkünften auszugleichen sind, wenn die ausländischen Einkünfte gemäß einem DBA steuerbefreit sind. Zur Vermeidung doppelter Verlustverwertung solle jedoch in jenem Folgejahr, in dem es zu einer Verlustverwertung im Ausland kommt, insoweit eine Nachversteuerung erfolgen, als der im Ausland verwertbare Verlust zuvor in Österreich die Bemessungsgrundlage vermindert hat. Mit dem StRefG 2005 wurden diese Grundsätze in § 2 Abs. 8 Z 3 EStG gesetzlich verankert. Über das von der Judikatur Ausgesprochene hinaus erfasst die neue Rechtslage auch jene Fälle, in denen ausländische Verluste bisher unabhängig von ihrer Berücksichtigung im Ausland anzusetzen waren.

I. Ausgleich ausländischer Verluste im Jahr der Verlustentstehu...

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