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SWI 10, Oktober 2005, Seite 492

Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf universitäre Lehrveranstaltungen mit US-Partnerinstituten

(BMF) - Schließt eine österreichische Universität zwecks Durchführung eines berufsbegleitenden Universitätslehrganges einen Kooperationsvertrag mit einem als Kapitalgesellschaft organisierten US-Institut und stellt das US-Institut die (freiberuflich tätigen) Vortragenden zur Verfügung, dann unterliegen die US-Vortragenden gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die auch durch den Umstand nicht erlischt, dass die Zahlungen nicht an die Vortragenden, sondern vertraglich an das US-Institut zu leisten sind (§ 99 Abs. 1 Z 1 letzter Halbsatz EStG).

Allerdings untersagt Artikel 14 des DBA-USA, die ohne inländischer Betriebstätte hier tätigen Vortragenden einer österreichischen Besteuerung zu unterziehen. Die Vortragenden erzielen daher unter Berücksichtigung der Abkommensrechtslage keine "zur beschränkten Steuerpflicht zu erfassende Vergütungen" im Sinn von § 5 Abs. 2 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005. Damit steht die genannte Verordnung bei Erfüllung der entsprechenden Dokumentationserfordernisse einer Freistellung vom Steuerabzug nicht entgegen. (EAS 2651 v. )

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