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EuGH: Gesellschaftsteuer bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen und Ergebnisabführungsvertrag
In seinem Urteil vom Rs. C-392/00 Norddeutsche Gesellschaft zur Beratung und Durchführung von Entsorgungsaufgaben bei Kernkraftwerken mbH hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob bei Gewährung eines zinslosen Gesellschafterdarlehens und gleichzeitigem Bestehen eines Ergebnisabführungsvertrages Gesellschaftsteuerpflicht für die Zinsersparnis besteht oder nicht. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: An der Norddeutschen Gesellschaft zur Beratung und Durchführung von Entsorgungsaufgaben bei Kernkraftwerken mbH (im Folgenden kurz „Klägerin") waren im Jahr 1990 die Preußen Elektra AG und die Gemeinschaftswerke Weser GmbH beteiligt. Diese beiden Gesellschafterinnen hatten sich 1986 zwecks einheitlicher Willensbildung bei der Klägerin zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) zusammengeschlossen. Seit bestand zwischen der GesbR und der Klägerin ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem zufolge die Klägerin im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ausschließlich nach dem Willen der GesbR handelte und verpflichtet war, die während der Laufzeit des Vertrages entstehenden Gewinne an die GesbR abzuführen. Die GesbR hatte sich ihrerseits zur Abdeckung eines Jahr...