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SWI 10, Oktober 2002, Seite 467

Durchschnittssteuersatz für Progressionsvorbehalt und Anrechnungsmethode bei Einkünften aus Mitgliedstaaten

THE AVERAGE TAX RATE FOR THE PROVISO SAFEGUARDING PROGRESSION AND THE CREDIT METHOD ACCORDING TO EC-LAW

Hans-Jörgen Aigner und Barbara Reinisch

The opinion of the Advocate General in the F.W.L. de Groot case shows that the fundamental freedoms of the EC-Treaty probably require the Member states to fully consider personal allowances, if somebody derives income from other Member States. Sec. 33 Par. 10 of the Austrian Income Tax Law in effect provides for a proportionate consideration of personal allowances in its rules for calculating the average tax rate. If the ECJ follows the opinion of the Advocate General this rule may not be applied any more as the fundamental freedoms are directly applicable.

I. Der Vorlageantrag in der Rs. C-385/00 F. W. L. de Groot gegen Staatssecretaris van Financien

Im Ausgangsverfahren bezog ein niederländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden Anfang 1994 Einkünfte als Arbeitnehmer in Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden. Im Laufe des Jahres wurde er arbeitslos und erhielt eine Arbeitslosenunterstützung. Er leistete während des Jahres beträchtliche Unterhaltszahlungen sowie am Ende des Jahres einen Pauschalbetrag zur Ablösung der Unterhaltsverpflichtung. In den Beschäftigungsstaaten Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich entric...

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