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SWI 10, Oktober 2002, Seite 480

Britischer "Employee-Trust"

(BMF) - Auf Grund des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens ist Österreich nicht berechtigt, nach einem Zuzug nach Österreich Lohneinkünfte zu besteuern, die vor dem Zuzug durch eine Tätigkeit für eine britische Investmentbank in London erwirtschaftet worden sind. Solange daher die britische Investmentbank für ihre Mitarbeiter als Abgeltung für die in Großbritannien ausgeübte Tätigkeit Einzahlungen in einen „Employee Trust" vornimmt, besteht keine österreichische Steuerpflicht, gleichgültig, ob man die Einzahlung in den Trust oder die Ausschüttung aus dem Trust als den Zeitpunkt des Zuflusses der Lohneinkünfte ansieht. Daher ist im gegebenen Zusammenhang (d. h. solange es um eine Abgeltung für die vor dem Zuzug erbrachten Arbeitsleistungen geht) auch die Frage unerheblich, ob der Trust tatsächlich bloß ein zinsenloses Darlehen nach dem Zuzug nach Österreich vergibt, oder ob dies wirtschaftlich als ein Weiterfluss von Lohnzahlungen anzusehen ist.

Allerdings verdient im gegebenen Zusammenhang auch Beachtung, dass der Trust einen „Kapitalanlagefonds" im Sinn des Investmentfondsgesetzes darstellen kann. Trifft dies zu, dann wird mit zu bedenken sein, dass die in das Trus...

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